Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme
Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme

Ablauf einer Instandsetzungsmaßnahme

Nach § 10 NDSchG bedarf einer Genehmigung der Denkmalschutzbehörde bedarf, wer

1. ein Kulturdenkmal zerstören, verändern, instandsetzen oder wiederherstellen,

2. ein Kulturdenkmal oder einen Teil eines Baudenkmals von seinem Standort entfernen oder mit Aufschriften oder Werbeeinrichtungen versehen,

3. die Nutzung eines Baudenkmals ändern oder

4. in der Umgebung eines Baudenkmals Anlagen, die das Erscheinungsbild des Denkmals beeinflussen, errichten, ändern oder beseitigen will.

An den Fachdienst Bauordnung und Denkmalschutz  sind auch die ausgefüllten Anträge mit den zugehörigen Anlagen per Post oder per E-Mail an bauordnung-denkmalschutz(at)goslar.de zu richten. Im Falle von baugenehmigungspflichtigen Vorhaben ist die Genehmigung nach dem NDSchG in der Baugenehmigung enthalten. Voraussetzung für den Beginn der Arbeiten ist immer die Zustellung der denkmalrechtlichen Genehmigung bzw. der Baugenehmigung.

Als Anlage sind dem Antrag auf Genehmigung  regelmäßig eine Beschreibung der geplanten Maßnahmen mit Angabe von Materialien und Ausführungstechnik beizufügen. Hier haben sich die Leistungsbeschreibung bzw. das Kostenangebot der für die Ausführung in Frage kommen Fachfirmen bewährt. Ggf. sind in Abhängigkeit vom Vorhaben zusätzlich Pläne oder Details sowie Bestandsfotos und Lageplan hilfreich. Bei umfangreicheren Maßnahmen können weitere Unterlagen nach dem jeweiligen Einzelfall zusätzlich erforderlich werden.

Generell empfiehlt es sich, vor Einreichung des Antrags die geplanten Maßnahmen mit den Vertretern der Unteren Denkmalschutzbehörde zu besprechen. Dies dient einer reibungslosen und zügigen Bearbeitung des Antrags, insbesondere bei umfangreichen, meist auch baugenehmigungspflichtigen Veränderungen. Bestandspläne, Fotos und erste Entwurfsskizzen sind bei einer Vorberatung hilfreich. Auch ein Besprechungstermin im Objekt ist nützlich, da sich sowohl Bauherr als auch die Vertreter der Denkmalpflege einen Eindruck vom Zustand, der Eigenart und den Anforderungen und Bedürfnissen, des Hauses vertraut machen können. Diese Beratung ist, wie auch das denkmalrechtliche Genehmigungsverfahren stets kostenlos.

Bei sehr wertvollen Baudenkmälern, die über eine lange Baugeschichte, reichhaltige Ausstattung und somit über eine Vielzahl bauhistorischer Aussagen verfügen, sind für eine fachgerechte Instandsetzung einige Vorarbeiten notwendig, die in einem sog. Vorprojekt zusammengefasst werden. Beteiligt sind hierbei Statiker, Bauforscher, Restauratoren, Bauvermesser. Die Kosten für ein solches Vorprojekt stellen keine überflüssigen Ausgaben dar, vielmehr dienen sie mit exakten Aufmaßen, Schadenskartierungen, Baualtersplänen, Befunduntersuchungen und Fotodokumentation jedes einzelnen Raumes als Grundlage für die darauf aufbauende Instandsetzungsplanung sowie für eine genaue Massen- und Kostenermittlung.

Je erfahrener der Architekt, die Bau- oder Handwerksfirma ist, desto wirtschaftlicher kann gebaut werden, und umso geringer ist auch die Gefahr langfristiger Nachfolgeschäden. Deshalb sollten die Arbeiten nur von Fachleuten durchgeführt werden, die über ausreichende Erfahrungen im Umgang mit Baudenkmälern, d. h. mit den Eigentümlichkeiten der historischen Baustoffe, Baukonstruktionen und der alten Oberflächen, verfügen.

Vielfach ist es notwendig, alles, was von dokumentarischem Interesse ist, während der Baumaßnahme festzustellen, ggf. auch schriftlich oder fotografisch festzuhalten. Die Denkmalbehörden stehen auch hierbei auf Wunsch gerne beratend zur Verfügung.

Formulare

Kontakt und Informationen

Stadt Goslar - Denkmalschutz

Charley-Jacob-Straße 338640 Goslar

Tel.: +49 5321 704-409

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