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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Als Anlage wird die Übersicht des GGM über die Verwendung der im Wirtschaftsjahr 2023 eingestellten pauschalen Mittel für die Instandhaltung der betriebseigenen Immobilien für jede Pauschale gesondert zur Kenntnis gegeben.

In der nachstehenden Tabelle sind die Ansätze des Wirtschaftsplanes 2023 sowie die Summen des 1. und 2. Halbjahres sowie die Gesamtausgaben je Pauschale nachrichtlich dargestellt.

Bezeichnung Pauschale

Ansatz WPL
2023

Ausgaben

 

Allgemeine Instandhaltung sonstiger betriebseigener Immobilien

 

1.150.000 €

 

01.01.-30.06.2023      332.438,79 €

01.07.-31.12.2023      658.071,52 €
Insgesamt:                990.510,31 €

Sanierung technische Gebäudeausstattung (TGA)

 

  500.000 €

 

01.01.-30.06.2023      247.069,26 €

01.07.-31.12.2023      232.766,26 €

Insgesamt:                479.835,52 €

Ertüchtigung Brandschutzmaßnahmen

 

  200.000 €

01.01.-30.06.2023        41.123,19 €

01.07.-31.12.2023      124.384,83 €
Insgesamt:                165.508,02 €

Oberflächen – Schönheitsreparaturen Schulen/Kitas

 

    15.800 €

01.01.-30.06.2023          2.416,03 €

01.07.-31.12.2023        11.544,99 €
Insgesamt:                  13.961,02 €

Forderungen Landesschulbehörde/GUV Schulen/Kitas

 

    50.000 €

01.01.-30.06.2023        20.440,49 €

01.07.-31.12.2023        18.935,66 €

Insgesamt:                  39.376,15 €

Technische Gebäudeausstattung Schulen/Kitas

 

  250.000 €

01.01.-30.06.2023        96.398,44 €

01.07.-31.12.2023      200.421,83 €

Insgesamt:                296.820,27 €

Allgemeine Instandhaltung Schulen/Kitas

 

  750.000 €

01.01.-30.06.2023      157.480,46 €

01.07.-31.12.2023      570.921,79 €

Insgesamt:                728.402,25 €


Die Mehraufwendungen bei der Pauschale „Technische Gebäudeausstattung Schulen/Kitas“ wurde durch Minderaufwendungen bei den übrigen Pauschalen gedeckt.

 

 

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Anlage/n:

- Übersicht BU-Pauschalen 2. Halbjahr 2023

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