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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,

 

hiermit bitte ich um die Beantwortung der nachfolgenden Anfrage in der kommenden

Bauausschusssitzung.

 

Die Dedeleberstraße ist eine der wenigen Straßen in der Goslarer Unterstadt die noch über die ursprüngliche, historische Pflasterung verfügt. Das Wildpflaster ist denkmalgeschützt. Lt. Masterplan Altstadt Goslar von 2009 ist der historische Pflasterbelag zu erhalten bzw. wieder zu verwenden (S. 55).

 

In den letzten Jahren sind an diversen Stellen im Rahmen von Rohrverlegungsarbeiten Aufbrüche vorgenommen worden, die nach Abschluss der Arbeiten mit Asphalt verfüllt wurden. Die Straße ist lt. Prioritätenliste 2019 nach Zustandsklasse 5 ausgewiesen hat aber in letzter Zeit insbesondere nach Fertigstellung des Listschen Hofes zusätzliche Verkehrsbelastung zu verkraften. Mittlerweile sind erhebliche „Verdrückungen“ im Pflaster festzustellen, die durch die asphaltierten Streifen vermutlich noch verstärkt werden.

 

Dies vorausgeschickt frage ich die Verwaltung:

 

  1. Wurde das ursprünglich vorhandene Pflaster beim Ausbau sichergestellt und für eine spätere Herstellung des Ursprungszustandes im Betriebshof eingelagert?

 

  1. Wann werden die denkmalrechtlich unzulässigen Asphaltverfüllungen wieder gegen das ursprüngliche Natursteinpflaster ersetzt?

 

  1. Ist in diesem Zusammenhang auch die Beseitigung der beispielhaft dargestellten „Verdrückungen“ und der Fehlstellen im Pflaster vorgesehen?

 

  1. Müssen die Verursacher (Ver- bzw. Entsorger) die Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands bezahlen?

 

Mit freundlichen Grüßen

gez. Wehrmann

rgerliste für Goslar und Vienenburg

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Anlage/n: - Fotodokumentation

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