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Beratungsfolge

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Sachverhalt:

Die Stadt Goslar hat das Grundstück Worthstraße 3, 38640 Goslar, mit Kaufvertrag vom 10.03.2015 an die Ballach-Grundstücks-GmbH veräert. Da die Stadt Goslar für die KiTa Kunterbunt im Erdgeschoss des Gebäudes eine Fläche von ca. 190 m² nutzt, wurde unter Bezugnahme auf den Kaufvertrag ein Mietvertrag abgeschlossen, der eine mietfreie Nutzung für die Dauer von 10 Jahren, beginnend mit dem 21.04.2015, vorsieht. Sofern danach weiterer Bedarf an der Nutzung besteht, räumt der Vermieter dem Mieter eine entsprechende Option für die weitere Nutzung ein. Die Option ist mit einer Frist von 12 Monaten vor Ablauf der 10-jährigen Nutzungsfrist gegenüber dem Vermieter anzuzeigen, die Frist endet gemäß Mietvertrag am 20.04.2024. Danach ist ein angemessenes Mietentgelt zu zahlen, das zu verhandeln und einvernehmlich zu bestimmen ist.

 

Der FD KiTa bestätigt mit Email vom 01.02.2023, dass die derzeit 67 Betreuungsplätze weiterhin benötigt werden. Ohne die Räume im Altbau könne nur eine unwirtschaftliche 1-Gruppen-KiTa betrieben werden. Gewünscht wird eine weitere Laufzeit von „mindestens“ 10 Jahren mit einer Verlängerungsoption.

 

Die Ballach-Grundstücks-GmbH hat das Grundstück zwischenzeitlich veräert. Am 18.04.2024 wurde dem neuen Eigentümer die Wahrnehmung des Optionsrechtes für die Nutzung von weiteren 10 Jahren angezeigt. Die Verhandlung eines Mietentgeltes muss nun erfolgen.

 

 

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Anlage/n:

./.

 

 

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