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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird aufgefordert, die Ausweisung eines Neubaugebietes, ausschließlich zu Dauerwohnzwecken nicht gewerblicher Art, in Hahnenklee Bockswiese zu prüfen. Im Rahmen der Prüfung soll Flächen im Landschaftsschutzgebiet ebenfalls mitberücksichtigt werden.

 

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Sachverhalt:

Die Anzahl der angebotenen Wohnungen, gerade für Familien mit Kindern, ist in Hahnenklee - Bockswiese sehr begrenzt. Die Mitarbeiter in den einzelnen Gewerbetrieben müssen mit dem PKW oder öffentlichen Verkehrsmittelen anreisen. Auf Grund des Arbeitskräftemangels wirkt sich dieser Zustand als Standortnachteil aus.

 

In den letzten beiden Jahrzehnten wurden immer mehr Wohnungen zu Ferienwohnungen in der Vermietung oder als zweiter Wohnsitz umgewidmet. Die Ausweisung als reines Wohngebiet mit Dauernutzung soll die zunehmenden Nutzungskonflikte zwischen den Einwohnern und dem Tourismus entgegenwirken. Weiterhin wird das Verhältnis zwischen Touristen und Einwohnern verbesset. Stichwort Übertourismus (Overtourism).

 

Der zunehmende Altersdurchschnitt führt auf Dauer zu einem Bevölkerungsrückgang. Die verbleibenden Wohnimmobilien werden i. d. R. durch die Nachkommen an Investoren verkauft und in Ferienwohnungen umgewandelt. Durch die Schaffung eines Neubaugebietes wird der Ort für junge Familien attraktiver. Es ist davon auszugehen, dass vorhandene Immobilien bei jungen Familien ebenfalls Beachtung finden. Dies ist gegenwärtig nur vereinzelt der Fall.

 

Durch das Neubaugebiet wird der zunehmende Altersdurchschnitt in Hahnenklee Bockswiese gesenkt. Zusätzliche Synergieeffekte ergeben hieraus. Davon profitieren Vereine, Einzelhandel, die freiwillige Feuerwehr und das Ehrenamt.

nschenswert wäre ein Neubaugebiet, mit Ein- und Mehrfamilienhäusern, zwischen Hahnenklee und Bockswiese. Dies würde beide Ortsteile zusammenführen. 

 

gez. Jörg Klockgether                                                               gez. Hans Heinrich Wiebe

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Anlage/n:-

 

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