Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt:

Mit der Sitzungsvorlage 2018/204-07 wurde vom Rat am 08.06.2021 die Beauftragung der NLG Niedersächsische Landgesellschaft mbH als Sanierungsträger für das Erweiterungsgebiet „Altstadt stlicher Teil“r drei Jahre beschlossen.

 

Im Vertrag vom 18.06.2021 wird der Stadt Goslar unter § 8 Vertragslaufzeit und Kündigung das optionale Recht eingeräumt, den Vertrag für die Laufzeit der Sanierungsmnahme um jeweils drei Jahre zu verlängern.

 

Die NLG erfüllt nach § 3 und Anlage 2 des Sanierungsträgervertrages die Aufgabenbeschreibung bzw. die Leistungen für das Erweiterungsgebiet des Sanierungsgebietes „Altstadt östlicher Teil“ gemäß den Erwartungen.

Daher schlägt die Verwaltung die Verlängerung des Sanierungsträgervertrages mit der NLG um weitere drei Jahre vor.

 

r das Ursprungsgebiet besteht ein separater Vertrag (vgl. SV Nr. 2016/143 SV Nr. 2016/143-04).

 

 

Seite teilen
Seite merken