Rammelsberger Straße 238640 Goslar
Wasserentnahmen Grund- & Oberflächenwasser
Die Entnahme von Wasser aus Oberflächenwasser (Bäche, Flüsse, Seen, Teiche, etc.) oder dem Grundwasser stellt immer eine Benutzung des Gewässers dar.
Dazu benötigen Sie von uns eine Erlaubnis.
Erlaubnisfrei ist es jedoch die Entnahme von geringen Mengen für:
- einzelne Haushalte
- den Hofbetrieb
- das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs
- die gewöhnliche Bodenentwässerung landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Grundstücke
Eine Entnahme aus Oberflächengewässern darf jedoch nur ohne technische Hilfsmittel (wie Pumpen etc.) erfolgen.
Für die Bohrung eines Brunnens ist eine Anzeige über den geplanten Erdaufschlusses mind. 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten über das Portal "Anzeige Geologischer Untersuchungen in Norddeutschland" (alt: Bohranzeige) des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie zu stellen.
Weitere Informationen für die Nutzung von Oberflächen- und Grundwasser können Sie Merkblättern und Verlinkungen im Downloadbereich entnehmen: