Aktuelle Verfahren
Bauleitpläne durchlaufen in der Regel zwei Phasen der Öffentlichkeitsbeteiligung.
In der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 (1) BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet. Die frühzeitige Beteiligung dient vor allem der Sammlung von allen relevanten Informationen für die weitere Planung. Für die Umweltprüfung erfolgt ein Scoping, also die Sammlung von Anregungen und Hinweisen zu Umfang und Tiefe der notwendigen Umweltuntersuchungen.
Bei der Auslegung gem. § 3 (2) BauGB wird der Planentwurf mit seiner Begründung inklusive Umweltbericht der Öffentlichkeit vorgestellt, damit diese Stellung nehmen kann.
Ergeben sich aus den Stellungnahmen im Rahmen der Auslegung größere Änderungen, so ist der Bauleitplan gem. § 4a (3) BauGB erneut auszulegen, ggf. beschränkt auf die geänderten Bestandteile des Bauleitplanentwurfes.
Die ortsüblichen Bekanntmachungen zu den Beteiligungen erfolgen in der Goslarschen Zeitung.
Während der öffentlichen Beteiligung sind die Planunterlagen hier veröffentlicht. Zudem hängen die Bauleitpläne in der Tordurchfahrt des Verwaltungsgebäudes, Charley-Jacob-Straße 3, aus. Während der allgemeinen Öffnungszeiten und nach Terminabsprache können alle Unterlagen beim Fachdienst Stadtplanung, 2. Obergeschoss, Charley-Jacob-Straße 3 eingesehen werden.
Während der öffentlichen Auslegung kann jedermann Anregungen schriftlich vorbringen oder beim Fachdienst Stadtplanung während der Dienststunden zur Niederschrift erklären.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragstellenden im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Kartengrundlage für Flächennutzungs- und Bebauungspläne sind nach dem Niedersächsisches Vermessungsgesetz (NVermG) und durch das Urheberrechtsgesetz rechtlich geschützt.
Quelle: Landesamt für Geoinformation und Landvermessung Niedersachsen (LGLN)
F-Plan 106. Änderung Bereich "Hahndorf West"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 310 "Hahndorf West"; zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 308.1 "Wiesenweg" und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Der Flächennutzungsplan der Stadt Goslar wird im Rahmen der 106. Änderung für den Bereich „Hahndorf West“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bis einschließlich dem 01.12.2023
F-Plan 40. Änderung Bereich Vienenburg "Hungerkamp"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan VBG 047 „Hungerkamp“ mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) beschlossen. Ziel der Planung ist es, auf der im Plangebiet gelegenen Fläche die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen. Hierzu soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erstellt werden.
Der Flächennutzungsplan der ehemaligen Stadt Vienenburg wird im Rahmen der 40. Änderung für den Bereich „Hungerkamp“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
bis einschließlich dem 24.05.2024
F-Plan 39. Änderung Bereich Vienenburg "Diestelkamp“"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 dem Entwurf des Bebauungsplan Lochtum Nr. 007 „Diestelkamp-Lochtum“ mit ÖBV sowie der 39. Än-derung des Flächennutzungsplanes der ehem. Stadt Vienenburg für den Bereich „Dies-telkamp“ zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht durchge-führt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8(3) BauGB im Parallelverfahren geändert.
Ziel der Planung ist es, auf der im Plangebiet gelegenen Fläche unter weitgehender Beibehal-tung der landwirtschaftlichen Nutzung die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen. Hierzu soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage er-stellt werden. Ferner soll die bestehende Biogasanlage planungsrechtlich gesichert werden.
Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 16.02.2024
F-Plan 38. Änderung Bereich Vienenburg "Unterm Liethberge"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan VBG 046 „Unter dem Liethberge“ mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) beschlossen. Ziel der Planung ist es, auf der im Plangebiet gelegenen Fläche die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen. Hierzu soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erstellt werden.
Der Flächennutzungsplan der ehemaligen Stadt Vienenburg wird im Rahmen der 38. Änderung für den Bereich „Unterm Liethberge“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
bis einschließlich Fr. 24.05.2024
F-Plan 109. Änderung Bereich "Fachmarktstandort Gutenbergstraße"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regel- oder Normalverfahren aufgestellt. In der Fassung zur frühzeitigen Beteiligung wird zunächst auf einen Vorentwurf des Umweltberichtes verzichtet. Der Geltungsbereich beinhaltet das gesamte Gelände des ehemaliger Max Bahr Baumarktes sowie teilweise die Okerstraße und Vienenburger Straße.
Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert und überplant den gesamten Fachmarktstandort Gutenbergstraße.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bis einschließlich dem 17.12.2021
F-Plan 110. Änderung Bereich Hahnenklee "Lautenthaler Straße West"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 dem Entwurf des Bebauungsplanes sowie des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gemäß § 3 (2) BauGB beschlossen: 110. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich Hahnenklee "Lautenthaler Straße West" sowie Bebauungsplan Nr. 513 "Lautenthaler Straße West" mit ÖBV, zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 "Lautenthaler Straße".
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 14.08.2023
B-Plan 310 "Hahndorf West"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 04.10.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 310 "Hahndorf West"; zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 308.1 "Wiesenweg" und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regel- oder Normalverfahren aufgestellt. Der Geltungsbereich liegt am nordwestlichen Ende des Wiesenwegs am Dorfrand von Hahndorf und erfasst eine Fläche von ca. 12.146 m2.
Der Bebauungsplan Nr. 310 „Hahndorf West“ bildet den Startschuss für einen zweistufigen Entwicklungsplan. Der Bebauungsplan schafft im ersten Abschnitt zum einen eine Fläche für den Neubau der städtischen Kindertagesstätte Hahndorf. Zum anderen dient der Bebauungsplan dazu, die Fläche der Sportanlagen, die im Rahmen des Bebauungsplanes Nr. 308.1 „Wiesenweg“ für den Ersatzbau der Mehrzweckhalle reduziert wurden, wieder zu vergrößern um Erweiterungsmöglichkeiten zu schaffen. Im zweiten Abschnitt des Entwicklungsplanes wird nördlich des Geltungsbereiches ein Wohngebiet angestrebt.
Der Flächennutzungsplan der Stadt Goslar wird im Rahmen der 106. Änderung für den Bereich „Hahndorf West“ im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bis einschließlich dem 01.12.2023
B-Plan Vbg 047 "Hungerkamp"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan VBG 047 „Hungerkamp“ mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) beschlossen.
Ziel der Planung ist es, auf der im Plangebiet gelegenen Fläche die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen. Hierzu soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen- Photovoltaikanlage erstellt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
bis einschließlich dem 22.05.2024
B-Plan Vbg 046 "Unter dem Liethberge"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.02.2024 den Entwurf zum Bebauungsplan VBG 046 „Unter dem Liethberge“ mit Örtlicher Bauvorschrift (ÖBV) beschlossen.
Ziel der Planung ist es, auf der im Plangebiet gelegenen Fläche die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen. Hierzu soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage erstellt werden.
Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (2) BauGB
bis einschließlich dem 24.05.2024
B-Plan Lo 007 "Diestelkamp-Lochtum"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 dem Entwurf des Bebauungsplan Lochtum Nr. 007 „Diestelkamp-Lochtum“ mit ÖBV sowie der 39. Än-derung des Flächennutzungsplanes der ehem. Stadt Vienenburg für den Bereich „Dies-telkamp“ zugestimmt und die Veröffentlichung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht durchge-führt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8(3) BauGB im Parallelverfahren geändert.
Ziel der Planung ist es, auf der im Plangebiet gelegenen Fläche unter weitgehender Beibehal-tung der landwirtschaftlichen Nutzung die Gewinnung von Solarenergie zu ermöglichen. Hierzu soll die planungsrechtliche Grundlage zur Errichtung einer Agri-Photovoltaikanlage er-stellt werden. Ferner soll die bestehende Biogasanlage planungsrechtlich gesichert werden.
Veröffentlichung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 16.02.2024
B-Plan Aufhebung 147.2 "Golfplatz"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 dem Entwurf des folgenden Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen:
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht durchgeführt. Der Geltungsbereich des aufzuhebenden Bebauungsplanes erstreckt sich vom Stadtteil Rammelsberg im Westen bis zum Stadtteil Oker im Osten. Innerhalb des aufzuhebenden Geltungsbereiches befinden sich unter anderem ein Segelflugplatz, zwei Absetzbecken und eine ehemalige Mülldeponie. Die Planung wirkt sich nicht auf die Gegebenheiten im Bestand aus, sondern entzieht lediglich die Baurechte zur Errichtung der ehemals geplanten Golfanlage. Der Flächennutzungsplan wird nicht geändert.
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 16.02.2024
Herr Sandvoß
Tel.: 05321 / 704-377
E-Mail: lukas.sandvoss@goslar.de
B-Plan 513 "Lautenthaler Straße West"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.06.2023 dem Entwurf des folgenden Bebauungsplans sowie des Flächennutzungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen: 110. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich " Lautenthaler Straße West" sowie Bebauungsplanes Nr. 513 „Lautenthaler Straße West“ mit ÖBV, zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 502 „Lautenthaler Straße“.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert. Der Bebauungsplan bildet die Grundlage für die Neuordnung und -bebauung des brachliegenden Hotelgrundstückes und schafft die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Naturhotels.
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 14.08.2023
B-Plan 153.4 "Lilienthalstraße"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 08.02.2022 dem Entwurf des vorgenannten Bebauungsplanes zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB ohne Umweltprüfung erstellt. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst das gesamte Grundstück der Firma LIST sowie teilweise die Lilienthalstraße. Der Bebauungsplan soll die planungsrechtli- che Grundlage für die Erweiterungsabsichten des bestehenden Gewerbebetriebes schaffen. Mit der Planung wird keine neue Siedlungsstruktur geschaffen, sondern die bereits vorhan- dene Bebauung erweitert.
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 14.04.2022
B-Plan 179 "Fachmarktzentrum Gutenbergstraße Teilplan I"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 09.11.2021 die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Regel- oder Normalverfahren aufgestellt. In der Fassung zur frühzeitigen Beteiligung wird zunächst auf einen Vorentwurf des Umweltberichtes verzichtet. Der Geltungsbereich beinhaltet das gesamte Gelände des ehemaliger Max Bahr Baumarktes sowie teilweise die Okerstraße und Vienenburger Straße.
Der Bebauungsplan bildet den Startschuss für eine umfassende Neuaufstellung des Fachmarktstandortes Gutenbergstraße. Mit der Planung soll das brachliegende Max-Bahr-Areal revitalisiert und die planungsrechtliche Voraussetzung für die Um- und Neuansiedlung für den Einzelhandel geschaffen werden. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert und überplant den gesamten Fachmarktstandort Gutenbergstraße.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bis einschließlich dem 17.12.2021
B-Plan 180 "Fachmarktzentrum Gutenbergstraße Teilplan II"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 14.12.2021 die Aufstellung des vorgenannten Bebauungsplanes und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan wird im sogenannten Normalverfahren aufgestellt. In der Fassung zur frühzeitigen Beteiligung wird zunächst auf einen Vorentwurf des Umweltberichtes verzichtet.
Der Geltungsbereich beinhaltet das gesamte Gelände des ehemaligen Real Einkaufszentrums sowie teilweise die angrenzende Gutenbergstraße, Vienenburger Straße und Karoline-Her- schel-Straße mit einer Gesamtfläche von ca. 33.320 m2. Mit dem Bebauungsplan wird die an- gestrebte Neuaufstellung des Fachmarktstandortes Gutenbergstraße weitergeführt. Ziel der Planung ist es, die Ansiedlung eines Verbrauchermarktes sowie die dazugehörigen PKW-Stellplätze zu ermöglichen ohne die Innenstadt und die zentralen Versorgungsbereiche zu gefährden. Der Flächennutzungsplan wird bereits im eigenständigen Verfahren geändert und überplant den gesamten Fachmarktstandort Gutenbergstraße.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bis einschließlich dem 31.01.2022
B-Plan 512 "Bockswieser Straße"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 20.09.2022 den Entwürfen zur 108. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Goslar für den Bereich "Bockswieser Straße"sowie dem Bebauungsplan Nr. 512 "Bockswieser Straße" mit örtlicher Bauvorschrift (ÖBV), zugleich teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 501 "Rathausstraße" zugestimmt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im Normalverfahren gem. § 2 BauGB mit Umweltbericht durchgeführt. Der Flächennutzungsplan wird gem. § 8 (3) BauGB im Parallelverfahren geändert.
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
bis einschließlich dem 04.11.2022
B-Plan 081 A.1 "Odermarkplatz"
Der Verwaltungsausschuss der Stadt Goslar hat in seiner Sitzung am 12.12.2023 die Aufstel-lung der 1. teilweise Änderung des Bebauungsplanes Nr. 081 A „Odermarkplatz“ beschlossen. Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren gem. § 13a BauGB erstellt. Der Flä-chennutzungsplan wird auf dem Wege der Berichtigung gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 angepasst.
Der Geltungsbereich umfasst das Grundstück einer ehemaligen Baumarktimmobilie. Dieses setzt sich aus den Flurstücken 315/5, 321, 413/3, 413/4, 325/3, 414/2, 415/ 2 und 416 der Flur 8, Gemarkung Goslar zusammen. Darüber hinaus werden die Flurstücke 411/ 2 und 412 der Flur 8, Gemarkung Goslar einbezogen.
Durch die teilweise Änderung des Bebauungsplanes sollen Möglichkeiten der Nachnutzung der bis dato auf die planungsrechtliche Zulässigkeit eines Bau- und Heimwerkermarktes be-schränkten Flächen eingeräumt werden.
Frühzeitige Beteiligung (§ 3 Abs. 1 BauGB)
bis einschließlich dem 16.02.2024