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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag:

Dem beiliegenden Vertragsentwurf zwischen der Stadt Goslar und der Krippe in Wiedelah e. V. zur Abrechnung des Betriebskostendefizites wird zugestimmt. Der Vertrag tritt rückwirkend zum 01.06.2024 in Kraft.

 

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Sachverhalt:

 

Aufgrund einer Bürgerinitiative entstand im Jahr 2001 eine sog. Kleine Kindertagesstätte mit zehn Plätzen für Kinder im Alter von null bis sechs Jahren. Im Jahr 2002 fanden sich hierfür Räumlichkeiten in der Bäckerstraße 17, 38690 Goslar, einem ehemaligen Geschäftshaus. Eigentümerin der Liegenschaft war Frau Petra Drude. Daraus entwickelte sich eine immer größere Nachfrage für Krippenkinder, sodass zurzeit zwei Krippengruppen mit insgesamt 30 Plätzen vorgehalten werden. Träger der Krippe ist ein Verein, der sich aus ehrenamtlichen Personen zusammensetzt.

 

Die erste Krippengruppe startete am 30.12.2003 mit 15 Kindern ohne Inanspruchnahme von staatlichen Fördermitteln am gleichen Standort. Die notwendigen Krippenräume wurden angemietet. Der Mietvertrag enthielt die üblichen Kündigungsfristen. Der Trägerverein beantragte von der Stadt Vienenburg eine finanzielle Unterstützung und erhält seitdem eine monatliche Pauschale pro betreutes Kind in Höhe von 188,00 €/Monat für eine sechsstündige Betreuung und endet bei 222,00€/Monat für eine neunstündige Betreuung.

 

Die Einrichtung einer im Jahr 2011 eröffneten zweiten Krippengruppe wurde durch Landesmittel der Richtlinie RIK in Höhe von 217.500,00 € gefördert. Erstempfänger der Landeszuwendung war seinerzeit die Stadt Vienenburg. Die Zweckbindung beläuft sich insgesamt auf 25 Jahre und endet im Juni 2036. Der Rückforderungsanspruch des Landes gegenüber der Stadt Goslar beläuft sich Anfang 2024 auf 100.050,00 € (zuzüglich ggf. anfallender Zinsen) und verringert sich jährlich um 8.700,00 €.

 

Nach der Fusion Vienenburg/Goslar unternahm die Verwaltung ab dem Jahr 2017 verschiedene Anläufe, um mit dem Verein einen Betreibervertrag abzuschließen. Der Vorstand des Trägervereins teilte der Verwaltung im Mai 2019 mit, dass er seine Arbeit in den nächsten Jahren einstellen möchte. Begründet wurde dies u.a. mit dem Alter der Vorstandsmitglieder.

Eine Nachfrage vom 25.08.2020 ergab, dass eine Trägeraufgabe zum 31.12.2022 oder 31.07.2023 angestrebt wurde. Nachfolgerinnen bzw. Nachfolger für die Vorstandsarbeit (1. und 2. Vorsitzender, Kassenwart, Kassenprüfer, Schriftführer) konnten nicht gefunden werden.

Am 16.03.2021 erklärte sich die Vereinsvorsitzende bereit, die Trägerschaft in zwei Stufen fortzuführen. Damit verliefe die Abgabe der Vereinsträgerschaft parallel mit den Zeitschienen der Krippenanbauten an die Kitas St. Josef (bezugsfertig 30.04.2025) und Am Vienenburger See (bezugsfertig 31.12.2025).

 

Eine zum Vertragsabschluss zum 01.06.2024 bestehende Rücklage des Vereins in Höhe von rd. 80.000,00 € ist zur Erfüllung der bestehenden und nicht kündbaren mietvertraglichen Verpflichtungen des Gebäudes der Krippe bis 2036 zweckgebunden.

 

Zurzeit wird die Krippe in Wiedelah e.V. mit zwei Krippengruppen mit insgesamt 30 Plätzen geführt, die Auslastung beträgt 100 %.

 

Durch den Abschluss des Vertrages würden folgende Ausgaben zu Lasten der Stadt Goslar entstehen:

 

Beschäftigungsentgelte inkl. Sozialabgaben gemäß TVöD SuE          381.500,00 €

Personalbezogene Sachkosten (§ 8 Abs. 3 des Vertrages)                 750,00 €

Reinigung (§ 8 Abs. 4 des Vertrages)                 1.680,00 €

Energiekosten, Steuern, Abgaben, Versicherungen

8 Abs. 5 des Vertrages)                   5.500,00 €

Geschäftsbedarf und Sachausgaben (§ 8 Abs. 6 des Vertrages)              4.450,00 €

Investive Sachausgaben (§ 8 Abs. 7 des Vertrages)               2.499,00 €

Unterhaltung d. Gebäude (§ 8 Abs. 8 des Vertrages)               1.000,00 €

Mietzahlungen (§ 8 Abs. 9 des Vertrages)               23.784,00 €

Unterhaltung Außenanlagen/Spielgeräte (§ 8 Abs. 10 a des Vertrages)             1.000,00 €

Unterhaltung Außenanlagen/Baumschnitt (§ 8 Abs. 10 b des Vertrages)                500,00 €

Hausmeistertätigkeiten (§ 8 Abs. 11 des Vertrages)               3.000,00

 

Gesamt                 425.663,00 €

 

Anerkennungsfähige Ausgaben (abzgl. Mietzahlungen und

Ausgaben nach § 8 Abs. 7 d. Vertrages)             399.380,00 €

Zuzüglich 5 % Verwaltungskostenpauschale              19.969,00 €

 

Gesamtausgaben                445.632,00 €

Abzüglich Einnahmen                268.266,59 €

 

Vorläufiges Betriebskostendefizit              177.365,41 €

Zuzüglich 5 % Verwaltungskostenpauschale Verpflegung

8 Abs. 11 des Vertrages)                      830,00 €

 

Betriebskostendefizit               178.195,41 €

 

Vorsorglich wurden im Rahmen der Haushaltsplanberatungen für das Haushaltsjahr 2024 auf dem Kostenträger 365-02-1600 (Krippe Wiedelah e.V.), Sachkonto 43181001 Zuwendungen und Zuschüsse Kitas der freien Träger 178.500,00 € bereitgestellt. Von diesem Betrag werden im Jahr 2024 rund 104.025,00 € in Anspruch genommen, sodass abzüglich der Pro-Kopf-Pauschale für die Monate Januar bis Mai 2024 in Höhe von ca. 30.400,00 € ein Minderaufwand in Höhe von 43.975,00 € entsteht. Im Haushaltsjahr 2025 sind dann 192.800,00 € zu veranschlagen.

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Anlage/n:

- Finanzielle Auswirkungen

- Zukunftsfähigkeit der Vorlage einschl. wirtschaftlicher Bewertung

 

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