Brennholz-Selbstwerbung - Voraussetzungen in der Stadtforst
Die Stadtforst Goslar ist PEFC-zertifiziert und verpflichtet sich die folgenden Voraussetzungen einzuhalten
Nachweis über die Teilnahme an einem Motorsägenlehrgang:
Mit einem Motorsägenlehrgang erhält man die notwendige Qualifikation, um Brennholz in öffentlichen Waldgebieten aufzuarbeiten.
Die Stadtforst Goslar bietet diese Leistung nicht an.
Das Tragen folgender Schutzausrüstung ist beim Arbeiten mit der Motorsäge vorgeschrieben:
- Schnittschutzhose
- Sicherheitsschuhe mit Schnittschutz
- Schutzhelm mit Gesichts- und Gehörschutz
- Schutzhandschuhe
Es müssen schnell abbaubare Kettenöle und Sonderkraftstoff eingesetzt werden. Ein Kaufbelegt muss als Nachweis über das Öl, bzw. den Kraftstoff vorgelegt werden.
Die Waldarbeit ist besonders gefährlich. Daher ist beim Einsatz einer Motorsäge die Alleinarbeit verboten!
Um im Notfall eine Rettungskette gewährleistet zu können, sind mindestens zwei Personen gemeinsam im Wald.
Wir bieten Brennholz zur eigenen Aufarbeitung in den Waldflächen an oder in Stammstücken am Weg gerückt. Hier müssen jeweils mindestens 5 Raummeter abgenommen werden.
Während der Brut- und Setzzeit vom 01.04.-15.07. jeden Jahres gilt besondere Rücksichtsnahme im Wald. In dieser Zeit ist das Aufarbeiten von Brennholz nur nach Absprache gestattet.